Fischerei und Angelregeln - des Färila FVO
Allgemein
- Kinder von Angelkarteninhaber unter 15 Jahren dürfen auf deren
- Angelschein angeln.Vereine und andere, die einen Angelwettbewerb innerhalb des Färila FVO veranstalten wollen, müssen dafür mindestens 1 Monate im Voraus einen Antrag stellen.Der Vorstand des Färila FVO beschließt die Genehmigung und teilt die Gewässer zu.Die Kosten für die Wettbewerbsteilnehmer betragen 10:-kr pro Teilnehmer.
LJUSNAN öffnet am 08.05.2010
- Das Angeln von Öring (eine Art Forelle) im Ljusnan ist erlaubt zwischen dem 8.05 und 31.8. und Harr (ein weißer Lachsfisch, auch Äsch genannt) vom 8.5. bis 4.10.
- Der Färila FVO hat beschlossen ein sogenanntes „Fangfenster“ für Harr einzuführen, das heißt, Harr in einer Größe von 25 cm bis max.30 cm darf gefangen werden. Für Öring gilt eine Minimalgröße von 40cm.
- Maximal 3 Fische dürfen pro Angelschein innerhalb 24 Stunden gefangen werden, das gilt für Harr und Öring zusammen. Alle mehr gefangenen Fische von Harr und Öring müssen unmittelbar und ohne Ausnahme wieder zurück gesetzt werden. Sogar beschädigter Fisch!
- Der genehmigte Angelabschnitt erstreckt sich 100 m abwärts von Laforssen, stromaufwärts bis zur Skarpans- Mündung.
- Genehmigt ist das Angeln vom Boot aus von Knutnäsudden bis 100 m stromaufwärts nach Henriksfors.
- Das Angeln mit maximal 12 don (feststehenden einzelnen Ruten) und Reusen für die Arten Hecht und Barsch ist erlaubt. Das gilt allerdings nur für Mitglieder oder gemeinsam mit einem Mitglied. Achtung, aller Köderfische aus anderen Kommunen sind nicht erlaubt auf Grund der Krebspest und der Gefahr des Einschleppens anderer Krankheiten.
- Wurmverbot gilt im Ljusnan von Laforssen bis Nedelströms Knutnäsudden und gilt ebenfalls beim Henriksforsstrom. An einer Spö (Angelrute) dürfen höchstens 3 Fliegen oder 1 drag (Zug- Scleppangel) sein. Nicht mit Fleisch ködern.
- Lebender Fisch darf nicht als Köder benutzt werden. Fischen mit „Otterbrettern“ (Spezielle Bretter mit 15-30 Haken für Köder) ist verboten.
- Angelverbot gilt in Hovrahällernas Biegung und 2600 m stromaufwärts bis Brännholm ( Aufwuchsgebiet für Harr, achte auf die Verbotsschilder und Aushänge!).
- Das Angeln ist verboten in allen Nebenarmen des Ljusnan bis zur Mündung in den Ljusnan und 500 m stromaufwärts der Zuflüsse.
- Das Angeln mit s.k. Flytring ist in allen Gewässern, die zum Fischen freigegeben sind, erl vom Boot aus erlaubt. (z.Bsp. Breasen, Sanghusskön,Finnsjön.,Linsdasjön,Björsjösjön, Skalavallsjön, Enskogssjöarna,Ygsjön, Ängratörn och Laforssjön).Flytring, die als Boot eingestuft werden, sind da auch erlaubt, wo das Fischen mit Boot erlaubt ist , da ist auch Flytring erlaubt.
SKALSJÖSYSTEM UND ABBORTJÄRN
- Besondere Bestimmungen gelten für folgende Gewässer: Rävsvenstjärn, Skalsjön, Skalsjötjärn, Finnsjötjärn mit den Zuflüssen und Abborrtjärn.
- Angelscheinautomaten gibt es am Skalsjön und Abborrtjärn.
- Am Abborrtjärn hat Färila FVO den Boden gepachtet zusammen mit Svea Skoog und die Möglichkeit geschaffen für Wohnmobilcamping und Angeln für Behinderte.
- Das Anfüttern ist im gesamten Gebiet der Gewässer verboten. Werft bitte keine Zigarettenabfälle (Kippen u.ä.) aufs Eis oder ins Wasser. Die Fische verenden daran qualvoll, wenn sie die hinunter schlucken und sie im Magen aufquellen.
- Ein Nachtverbot gilt für alle Edelfischgewässer.(Abbortjärn, Skalsjösystemet, Gammelvallstjärn, Lusttjärn und Breasen.)
- Boote, Netze und Angeln sind verboten im Abbortjärn, Skalsjösystemet, Gammelvallstjärn und Lusttjärn.
Aktualisiert (Montag, den 14. Mai 2012 um 12:56 Uhr)
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